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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1  Geltung und Begriffsdefinitionen

1.1 Diese AGB gelten für alle Beratungs‑, Transformations‑ und Produktentwicklungs­leistungen der moveblue GmbH („moveblue“) gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB).Verbraucher i. S. d. KSchG sind ausgeschlossen.

1.2 „Auftraggeber“ bezeichnet die juristische Person, die das Angebot annimmt. „Leistungen“ sind sämtliche von moveblue vertraglich geschuldeten Tätigkeiten und Deliverables.„Vertragswert“ ist die netto vereinbarte Gesamtvergütung des jeweiligen Projekts, inklusive genehmigter Change‑Requests.

1.3 Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch moveblue. Bei Widersprüchen zwischen Angebot und AGB hat das Angebot Vorrang.

1.4 Änderungen dieser AGB übersendet moveblue schriftlich. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen14 Kalendertagen, gelten sie als angenommen (Hinweis auf Bedeutung des Schweigens erfolgt).

2  Angebot und Vertragsschluss

Angebote von moveblue sind 30 Kalendertage freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (inkl. E‑Mail) oder Beauftragung zustande.

3  Konzept‑ und Ideenschutz

3.1 Mit Einladung und Annahme zur Erstellung eines Konzepts entsteht ein Pitch‑Vertrag. Für Pitches wird – sofern nichts anderes vereinbart – eine Pitch‑Fee von EUR 2.500zzgl. USt fällig.

3.2 Strategische Konzepte, Roadmaps, KPI‑Modelle und Prozessdesigns sind urheber‑ oderleistungsschutzrechtlich bzw. als Geschäftsgeheimnis geschützt. Sie dürfen nur mit Hauptvertrag oder gegen Ablöse genutzt werden.

3.3 Nutzt der Auftraggeber eine präsentierte Idee ohne Hauptvertrag, zahlt er eine Entschädigung i. H. v. 10% des prognostizierten Projektvolumens, mindestens jedoch EUR 15 000 zzgl. USt.

4  Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

4.1 Leistungsinhalt, Meilensteine und Vergütung ergeben sich aus Statement‑of‑Work (SOW), Projektvertrag oder Angebot. Änderungen bedürfen des schriftlichen Change‑Procedures.

4.2 Deliverables gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 5 Werktagen nach Zugang schriftlich begründete Einwände erhebt.

4.3 Der Auftraggeber benennt einen Projektleiter, stellt alle erforderlichen Datenformate und Zugänge zur Verfügung und erteilt Entscheidungen binnen 3 Werktagen. Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung trägt der Auftraggeber.

5  Einsatz von Partnern und Fremdleistungen

5.1 moveblue kann qualifizierte Subunternehmer einsetzen. Diese werden durch NDA und Datenschutzvereinbarung an dieselben Pflichten gebunden.

5.2 Langfristige Lizenzen (z. B. SaaS‑Abos) übernimmt der Auftraggeber nach Projektende oder Kündigung und stellt moveblue von allen Verpflichtungen frei.

6  Termine und Verzug

6.1 Termine sind unverbindliche Zieltermine, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ bezeichnet.

6.2 Bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb der Kontrolle von moveblue verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung plus angemessene Wiederanlaufzeit. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei schriftlich vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.

6.3 Gerät moveblue mit einem Fixtermin in Verzug, ist eine schriftliche Nachfrist von14 Kalendertagen zu setzen. Schadenersatz ist – außer bei Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

7  Vergütung und Zahlungsmodalitäten

7.1 Die Vergütung versteht sich netto zuzüglich USt.

7.2 Vorschuss: Bei Vertragswert > EUR 50 000 oder Laufzeit > 3 Monate sind 30 %bei Auftragserteilung fällig. Darüber hinaus stellt moveblue monatliche Teilrechnungen nach Aufwand.

7.3 Zahlungsziel:14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Verzug: Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB). Mahnspesen pauschal EUR 40 je Mahnung.

7.4Kostenvoranschläge sind Richtwerte. Mehrkosten bis 15 % gelten als genehmigt; darüber hinaus ist eine schriftliche Freigabe erforderlich.

7.5 Bricht der Auftraggeber den Vertrag ohne Verschulden von moveblue ab, zahlt er a)sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, b) Fremdkosten und c) 50 % der noch nicht abgerufenen Restvergütung, maximal jedoch

- EUR 50.000 bei einem Rest zw. EUR 0 – 250.000 EUR
- EUR 100.000 bei einem Rest zw. EUR 250.000 –1.000.000 EUR
- 10% des Restwerts bei einem Restwert >1.000.000 EUR

8  Eigentum und Nutzungsrechte

8.1 Arbeitsergebnisse bleiben bis vollständiger Zahlung Eigentum von moveblue.

8.2 Der Auftraggeber erhält nach Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergehende Nutzung bedarf schriftlicher Zustimmung und zusätzlicher Vergütung.

8.3 Vertragsstrafe bei unerlaubter Nutzung: 200 % der angemessenen Lizenzgebühr, mindestens EUR 20.000.

9  Gewährleistung

9.1 Mängel sind binnen 8 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

9.2 moveblue leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist(mind. 14 Tage). Schlägt die Nachbesserung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung verlangen; Wandlung ist bei Dienstleistungen ausgeschlossen.

9.3Gewährleistungsfrist: 6 Monate. Vermutungsregel § 924 ABGB wird abbedungen.

10  Haftung

10.1 moveblue haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet moveblue nur für Kardinalpflichten.

10.2Haftungshöchstgrenze: vereinbarte Nettogesamtvergütung des jeweiligen Projekts, inklusive genehmigter Change‑Requests.

10.3 Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktions‑ oder Datenverlust, Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Ansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens 3 Jahre nach Ereignis.

11  Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Beide Parteienbehandeln vertrauliche Informationen für 5 Jahre ab Vertragsende vertraulich.

11.2 Für Auftragsverarbeitungen schließen die Parteien vor Leistungsbeginn einen Vertrag gem. Art. 28 DSGVO.

12  Kennzeichnung und Referenzen

moveblue darf den jeweiligen Auftraggeber jeweils nebst Firmenlogo als Referenz auf der Website, in Präsentationen und in Social-Media-Auftritten nennen, sofern das betreffende Unternehmen nicht schriftlich widerspricht.

13  Abwerbeverbot

Der Auftraggeber wirbt weder Mitarbeitende noch Subunternehmer von moveblue während der Laufzeit und 12 Monate danach ab. Vertragsstrafe: doppeltes Jahresbrutto oder EUR 60.000 – der höhere Betrag gilt.

14  Mediation vor Gerichtsverfahren

Vor Klageerhebung bemühen sich die Parteien um Wirtschaftsmediation. Scheitert die Mediation binnen 30 Kalendertagen nach Benennung des Mediators, steht der Rechtswegoffen.

15  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien; moveblue kann den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand klagen.

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1070 Wien

So erreichst du uns

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